Das Risiko der Entdeckung unversteuerter Einkünfte hat in den letzten Jahren durch neu eingeführte internationale Meldepflichten infolge zunehmender Zusammenarbeit der Staaten, durch den Ankauf von Steuer-CDs und durch eine ausgefeiltere Prüfsoftware der Finanzverwaltung immer weiter zugenommen.
Diese Transparenz und die steigende Anzahl der eingeleiteten Steuerstrafverfahren veranlasst immer mehr Bürger zu einer freiwilligen Selbstanzeige.
Voraussetzung für eine strafbefreiende Selbstanzeige ist, dass alle in der Vergangenheit bislang nicht oder unvollständig erklärten steuerlichen Sachverhalte und Einkünfte umfassend und vollständig nacherklärt werden. In der Praxis stellt die Ermittlung dieser Einkünfte auf Grund der teils aus dem Ausland zur Verfügung stehenden Unterlagen oft eine besondere Herausforderung dar.
Wir bieten seit vielen Jahren eine umfassende Beratung bei Selbstanzeigen und im Steuerstrafverfahren. Die Kenntnisse unserer Steuerberater im steuerlichen Verfahrensrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Kooperation mit spezialisierten Rechtsanwälten stellt eine hohe Beratungsqualität sicher und bietet unseren Mandanten den entscheidenden Mehrwert.
Wir beraten Sie bei:
- Nacherklärungen und Selbstanzeigen
- Steuerstrafverfahren
- Unterstützung bei Steuerfahndungsmaßnahmen (Durchsuchung, Beschlagnahme)
- Betriebsprüfungen im Grenzbereich zum Strafverfahren
Bildquellen
- Fotolia_56389205-1024×1024: © [Goss Vitalij] /Adobe Stock