Seit dem 1. Januar 2017 gelten die Verordnungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) uneingeschränkt. Danach ist eine Verfahrensdokumentation zu erstellen. Eine fehlende oder nicht ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation birgt Zündstoff, denn sie bietet dem Betriebsprüfer ein „neues Einfallstor“ für empfindliche Hinzuschätzungen im Rahmen von Betriebsprüfungen.
Die Prüfung der Verfahrensdokumentation wird zunehmende Bedeutung erlangen. Zur Vermeidung von Zuschätzungen durch die Finanzverwaltung ist deshalb eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation für Ihr Unternehmen unumgänglich.
Zu unseren Dienstleistungen gehören:
- Prüfung der bestehenden Verfahrensdokumentation auf Ordnungsmäßigkeit
- Erstellung der Verfahrensdokumentation
- Pflege sowie Prüfung auf Aktualität der Verfahrensdokumentation in regelmäßigen Abständen