Verfahrensdokumentation

Seit dem 1. Januar 2017 gelten die Verordnungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) uneingeschränkt. Danach ist eine Verfahrensdokumentation zu erstellen. Eine fehlende oder nicht ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation birgt Zündstoff, denn sie bietet dem Betriebsprüfer ein „neues Einfallstor“ für empfindliche Hinzuschätzungen im Rahmen von Betriebsprüfungen.

Die Prüfung der Verfahrensdokumentation wird zunehmende Bedeutung erlangen. Zur Vermeidung von Zuschätzungen durch die Finanzverwaltung ist deshalb eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation für Ihr Unternehmen unumgänglich.

Zu unseren Dienstleistungen gehören:

  • Prüfung der bestehenden Verfahrensdokumentation auf Ordnungsmäßigkeit
  • Erstellung der Verfahrensdokumentation
  • Pflege sowie Prüfung auf Aktualität der Verfahrensdokumentation in regelmäßigen Abständen

Auszubildung zur Kauffrau für Büromanagement (m/w/d)


Kaufleute für Büromanagement führen organisatorische und kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten aus. Sie erledigen z.B. den Schriftverkehr, entwerfen Präsentationen, beschaffen Büromaterial, planen und überwachen Termine und bereiten Besprechungen vor.

darauf kommt es an ...

  • Organisatorische Fähigkeiten
  • Flexibilität (z.B. mit häufig wechselnden Aufgaben und Arbeitssituationen umgehen)
  • Mandanten- und Serviceorientierung
  • Sorgfalt sowie mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen

Dies schließt sich in 20Sekunden