Elektronische Rechnung

E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025

Ab 1. Januar 2025 wird der Empfang elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) für B2B-Geschäfte verpflichtend. Ein PDF ist keine E-Rechnung. Elektronische Rechnungen müssen bestimmte Vorgaben erfüllen. Formate wie ZUGFeRD und XRechnung entsprechen diesen Vorgaben.

Ist Ihr Unternehmen schon auf die neuen Anforderungen die die E-Rechnungspflicht an Ihre Arbeitsprozesse stellt vorbereitet?

Weiterführende Informationen finden in unserem allgemeinen Merkblatt E-Rechnung und E-Rechnung mit Agenda, sowie den
FAQ des Bundesfinanzministeriums zur obligatorischen E-Rechnung.

Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an!