Das Lohnsteuerrecht legt Ihnen als Arbeitgeber eine Vielzahl von gesetzlichen Verpflichtungen auf, denen Sie sich nicht entziehen können. Es bietet aber auch eine Reihe von gesetzeskonformen Gestaltungsmöglichkeiten.
Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen und Nutzung der Gestaltungsspielräume.
Zu unserem Dienstleistungsspektrum gehört insbesondere die Beratung zu:
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Erstellung von Lohnsteueranmeldungen
- Meldungen zur Sozialversicherung
- Meldungen zur Künstlersozialkasse
- Meldungen an Berufsgenossenschaften
- Anträge auf Lohnfortzahlung
- Anträge auf Kurzarbeit
- Reisekostenrecht
- Dienstwagenregelungen
- andere Vergütungsbestandteile
- Beratung bei Anwendung der Pauschalierungsvorschrift des § 37b EStG bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Dritte
- Betriebliche Altersversorgung
- Identifizierung und Gestaltungshinweise zur Minimierung von Lohnsteuerhaftungsrisiken
- Unterstützung im Vorfeld und Begleitung von Lohnsteuer-Außenprüfungen
- Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen
Bildquellen
- Lohnsteuerservice-ki-monitor-02: KI generiert