Die Verrechnungspreise für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen sind unter Beachtung des Fremdvergleichs zu bemessen. Die nationalen Finanzbehörden versuchen weltweit, Steuerausfälle durch Gewinnverlagerungen von verbundenen Unternehmen zu vermeiden, indem die Prüfung von grenzüberschreitenden Verrechnungspreisen und deren Dokumentation sowie die Einhaltung des Fremdvergleichs zentrale Prüfungsfelder steuerlicher Betriebsprüfungen darstellen. Betriebsprüfungen führen bei Nichtbeachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes zur steuerlichen Korrektur der angesetzten Verrechnungspreise. Ergebnis dieser Korrektur ist die Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage und mangels korrespondierender Gegenberichtigung der Verrechnungspreise im Ausland die Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen.
Für multinational tätige Unternehmen gehört daher die optimierte Steuerung der in- und ausländischen Steuerlast durch die Festlegung der Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen zu den Herausforderungen, bei denen es gilt Chancen zu nutzen und Risiken zu vermeiden.
Unsere Fachberater für internationales Steuerrecht verfügen über die Erfahrung, die zunehmende Zahl der internationalen Verrechnungspreisvorschriften in die Entwicklung der Verrechnungspreissysteme unserer Mandanten zu integrieren, operativ zu realisieren, regelmäßig zu dokumentieren und sie gegen die Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen zu verteidigen.
Die Experten der Dipl.-Kfm. Rudolf SURMA Steuerberatungs GmbH können auf eine langjährige Erfahrung bei der Unterstützung von Unternehmen zurückgreifen und begleiten Sie – auch grenzüberschreitend – in folgenden Bereichen:
- Planung, Gestaltung und Dokumentation der Verrechnungspreise
- Entwicklung von Verrechnungspreiskonzepten und Auswahl der Verrechnungspreismethoden
- Sonderfragen zu Funktionsverlagerungen, Betriebsstätten und Mitarbeiterentsendungen
- Analyse und Identifizierung von Verrechnungspreisrisiken
- Verteidigung der Verrechnungspreise in der Betriebsprüfung
- Führen von Rechtsbehelfsverfahren
- Begleitung von gerichtlichen Auseinandersetzungen
- Begleitung von Verständigungsverfahren
Bildquellen
- Verrechnungspreise: KI generiert