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E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Ab 1. Januar 2025 wird der Empfang elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) für B2B-Geschäfte verpflichtend. Ein PDF ist keine E-Rechnung. Elektronische Rechnungen müssen bestimmte Vorgaben erfüllen. Formate wie ZUGFeRD und XRechnung entsprechen diesen Vorgaben.
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Steuerberatungsassistent (m/w/d)
Es erwarten Sie abwechslungsreiche und spannende Aufgaben für Mandanten aus verschiedenen Bereichen.
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Wir bilden aus!
Vielleicht möchten Sie Ihre Karriere bei uns beginnen?
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Wir sind Praxispartner der IU
Gemeinsam mit der privaten, staatlich anerkannten IU (Internationale Hochschule) bilden wir die Nachwuchskräfte von morgen aus.